Zu Beginn der Pandemie wurden Corona-Bußgelder verteilt, beispielsweise an Menschen, die alleine ihre Wohnung verlassen hatten. Das war nicht rechtens. Das hat das Bundesverwaltungsgericht Ende 2022 entschieden. Eine Niederlage für die bayerische Staatsregierung, denn diese ist jetzt verpflichtet, die Bußgelder zurückzuzahlen. Konkret geht es um Fälle, in denen Menschen zu Beginn der Pandemie zur Kasse
Source : T-online.de